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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 8 K 1885/13 E,F EFG 2015 S. 1364 Nr. 16

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, BGB § 516 Abs. 1

Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung – Unterscheidung zwischen Schenkung und entgeltlicher Übertragung gegen ein Entgelt von 0,- € – Anteilsübertragung unter Angehörigen – Wertlosigkeit der Beteiligung – Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht der Vertragsparteien

Leitsatz

  1. Bei einer Übertragung von GmbH-Anteilen gegen ein Entgelt von 0,- € unter Angehörigen liegt eine Veräußerung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG nur vor, wenn nach dem Gesamtbild der objektiven Umstände unter Berücksichtigung des Willens und der Vorstellungen der Parteien feststeht, dass der übertragene Anteil sowohl objektiv als auch in den Augen der Vertragsparteien wertlos ist (, BFH/NV 2014, 1201).

  2. Die Wertlosigkeit ist jedenfalls aus der subjektiven Sicht der Vertragsparteien zu verneinen, wenn in Zukunft Beteiligungserträge aus der Verwertung von Fondsimmobilien ebenso denkbar sind wie eine Realisierung laufender entnahmefähiger Erträge und die in der Zuwendung eines Vorausvermächtnisses liegende Bevorzugung durch eine Teilübertragung auf die übrigen Geschwister ausgeglichen werden sollte.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 29
DStRE 2016 S. 1104 Nr. 18
EFG 2015 S. 1364 Nr. 16
EStB 2015 S. 423 Nr. 11
ErbBstg 2015 S. 282 Nr. 11
ErbStB 2015 S. 248 Nr. 9
GStB 2015 S. 322 Nr. 9
GmbH-StB 2015 S. 294 Nr. 10
KÖSDI 2015 S. 19500 Nr. 10
Ubg 2016 S. 622 Nr. 10
HAAAE-94360

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 19.03.2015 - 8 K 1885/13 E,F

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