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BBK Nr. 14 vom Seite 635

Abschreibung von Wirtschaftsgütern in der Ergänzungsbilanz nach einem Anteilserwerb

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Bei dem Verkauf eines Mitunternehmeranteils kommt es regelmäßig dazu, dass der Kaufpreis für den Anteil des austretenden Gesellschafters den Buchwert seines Kapitalkontos überschreitet. Um die Anschaffungskosten für den Mitunternehmeranteil des Eintretenden adäquat abzubilden sowie zugleich Auswirkungen auf den (handelsrechtlichen) Gesamtgewinn der Personengesellschaft zu vermeiden, wird für diesen zumeist eine Ergänzungsbilanz als Korrekturposten zur Gesamthandsbilanz gebildet. Umstritten war in der Vergangenheit, wie die in der Ergänzungsbilanz erfassten Posten in den Folgejahren abzuschreiben sind. [i]BFH, Urteil vom 20. 11. 2014 - IV R 1/11 NWB FAAAE-83699 Der BFH hat die bestehende Unsicherheit mit einem kürzlich ergangenen Urteil weitgehend beseitigt. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, um die Konzeption von Ergänzungsbilanzen zu skizzieren und die ergangene Rechtsprechung zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern in der Ergänzungsbilanz nach dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils zu erörtern.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundlagen zu Ergänzungsbilanzen beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils

[i]Folgen des GesellschafterwechselsBei einem Ge...

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