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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1451/14

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur zuschussweisen Bewilligung von Leistungen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen i.H.v. 2.290,00 EUR. Hilfsweise wendet sich der Kläger gegen eine Aufrechnung gegen seinen laufenden Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Fundstelle(n):
QAAAE-94211

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.04.2015 - L 7 AS 1451/14

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