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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 470/11

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides der Beklagten, mit dem diese den Kläger auf Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Zeitraum vom 1.1.1996 bis zum 30.9.1998 in Anspruch nimmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 2723 Nr. 49
GAAAE-94210

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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 04.03.2015 - L 8 R 470/11

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