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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 677/12

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob der Beigeladene zu 1) im Rahmen seiner Tätigkeit als Standort-Projektkoordinator in der Zeit vom 1.3.2008 bis zum 31.10.2008 aufgrund einer abhängigen Beschäftigung bei der Klägerin der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterlegen hat.

Fundstelle(n):
ZAAAE-94208

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28.01.2015 - L 8 R 677/12

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