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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 731

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte

Marco Fuß

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-93067 Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte – hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln – veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet. Dies hat der NWB EAAAE-88753 entschieden. Spannend ist dabei insbesondere die Aussage, dass sämtliche Leistungsbeziehungen eigenständig zu beurteilen sind und eine „Gesamtfallplanung“ in der Umsatzsteuer keine Rolle spielt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Nationale und unionsrechtliche Grundlage

[i]Eigenständiger Betrieb muss übertragen werdenDamit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegt, ist es – neben weiteren Voraussetzungen – von entscheidender Bedeutung, dass die übertragenen Vermögensgegenstände den Erwerber in die Lage versetzen, die bisher durch den Veräußerer ausgeübte unternehmerische Tätigkeit fortzuführen und der Erwerber dies auch tatsächlich tut. So sieht es das Unionsrecht in Art. 19 MwStSystRL vor; diese Auffassung wurde auc...

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