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Abgabenordnung | Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat ein Geschäftsführer einer GmbH namens der GmbH die Änderung eines ihr gegenüber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheids beantragt, ist er im Verfahren wegen Haftung für gegenüber der GmbH festgesetzte Steuer nicht mit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerfestsetzung ausgeschlossen, solange der Vorbehalt wirksam ist. (2) Vereinbaren Vertragsparteien rechtsirrtümlich die Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, ist der vereinbarte Betrag in Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen.
Die Klägerin haftete als Geschäftsführerin einer inzwischen insolventen und wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH für deren Umsatzsteuer, weil sie die Umsatzsteuerer...