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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 49/07

Gesetze: BKV Anlage 1 Nr. 3102

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Borrelliose ist eine Berufskrankheit nach Nr 3102 der Anl 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung, wenn die Gefahr eines Zeckenbefalls nach der Art, Häufigkeit und Dauer der vom Versicherten verrichteten gefährdenden Handlungen gegenüber der Gesamtbevölkerung nicht nur geringfügig, sondern in besonderem Maße erhöht ist, sodass der Gefahr in der versicherten Tätigkeit gegenüber derjenigen im privaten Bereich ein deutliches Übergewicht zukommt (BSG, Urt v 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R -, Urt v 25.10.1989 - 2 BU 82/89 -).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAE-93327

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.02.2015 - L 6 U 49/07

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