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Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen: „Was ist umsatzsteuerlich bei Dienstleistungen oder anderen sonstigen Leistungen zu beachten?“
Überblick über umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Zusammenarbeit von deutschen mit ausländischen Unternehmen
Im Zuge der Globalisierung rücken die Staaten immer näher zueinander, Unternehmen arbeiten immer enger mit ausländischen Partnern zusammen. So werden ausländische Unternehmen, d. h. Unternehmen, die ausschließlich ihren Sitz im Ausland haben, mit der Erstellung von Webseiten beauftragt, bei Musikfestivals treten Musiker aller Nationen auf oder es werden immer häufiger auch Vortragsveranstaltungen an attraktiven Orten im Ausland angeboten. Umsatzsteuerlich gelten für diese international aufgestellten Geschäftsbeziehungen besondere Regelungen. In der Steuerberatung häufen sich, vor allem, wenn es um Dienstleistungen geht, die Anfragen dazu. Denn es hat sich inzwischen herum gesprochen, dass in vielen Fällen nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber dem Finanzamt die Umsatzsteuer aus Umsätzen mit Auslandsbezug schuldet.
I. Ausgangsfragen/Ausgangslage
Es stellen sich vor allem zwei Fragen:
Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen mit ausschließlichem Sitz in Deutschland (deutsches Unternehmen) ein ausländisches Unternehmen, also ein Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, mit einer sonstigen Leistung b...