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IK Nr. 10 vom Seite 19

Stille Reserven – die verborgenen Liquiditätspolster

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Jedes Unternehmen muss am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Die Posten des Vermögens auf der Aktivseite werden den Posten Eigenkapital und Fremdkapital auf der Passivseite gegenübergestellt. Unter dem Posten Eigenkapital erscheint ein Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Werte auch tatsächlich der Realität entsprechen.

Warum sollten die Zahlen in der Bilanz nicht der Realität entsprechen, könnte man fragen. Wenn eine Bilanz den tatsächlichen Wert jedes Postens ohne Ausnahme aufzeigen würde, dann wäre das tatsächlich so. Da aber das Handelsgesetzbuch (HGB) die Anwendung besonderer Bewertungsprinzipien für das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die Verbindlichkeiten vorschreibt, ergeben sich in den meisten Fällen Unterschiede vom Buchwert in der Bilanz zum tatsächlichen Marktwert.

Die drei Bewertungsvorschriften des HGB sind

  • das Anschaffungswertprinzip

  • das Niederstwertprinzip für die Posten des Vermögens

  • das Höchstwertprinzip für das Fremdkapital.

Wieso ergeben sich Unterschiede?

Der Grund liegt in der verpflichtenden Anwendung des Vorsichtsprinzips bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden.

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