Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IK Nr. 10 vom Seite 2

Personalabbau – Wirtschaftliche Notwendigkeit oder Arbeitsplatzvernichtung

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Mit dem Begriff Kündigung verbinden Arbeitnehmer oft eine Bedrohung ihrer beruflichen und privaten Existenz. Aber der Abbau des Personalbestandes muss nicht automatisch mit Entlassungen verbunden sein. Betriebswirtschaftlich gibt es viele Möglichkeiten Personal zu reduzieren. Arbeitsrechtlich handelt es sich um ein komplexes Thema. Im folgenden Beitrag werden wir daher auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Wort kommen lassen.

Warum muss Personal abgebaut werden?

Vordergründig ist diese Frage sehr einfach zu beantworten: Personal muss dann abgebaut werden, wenn der aktuelle Personalbestand höher ist als zur Erledigung der betrieblichen Aufgaben notwendig. Die eigentliche Frage besteht darin, warum es zu solchen Personalüberkapazitäten kommen kann.

Am häufigsten entsteht ein Personalüberhang wenn durch die konjunkturelle Lage Aufträge wegfallen oder Unternehmen im Extremfall in die Insolvenz gehen.

Neben dem Wegfall von Aufträgen sind auch der zunehmende technische Fortschritt und die Automatisierung in der Produktion als Grund für einen rückläufigen Personalbedarf zu nennen. Dies gilt nicht nur für die unmittelbaren Fertigungstätigkeiten, sondern auch...