Gewerbesteuermessbescheid kann nach § 35b GewStG nach vorheriger rechtmäßiger Änderung eines ESt-Bescheides zur zusätzlichen Berücksichtigung eines Gewerbeertrags aus einem Grundstückshandel geändert werden?
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War das FA nach § 35b GewStG berechtigt, im Anschluss an die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Streitjahres 1999 (vgl. hierzu Revision X R 56/14) einen GewSt-Messbescheid zur zusätzlichen Berücksichtigung eines Gewerbeertrags aus gewerblichem Grundstückshandel zu ändern?
(Qualifikation des Begriffs des "eigenständigen Objektes" im Sinne der Drei-Objekt-Grenze und des Merkmals des "Fünf-Jahres-Zeitraums"; Verfahrensmängel: Vorweggenommene Beweiswürdigung, fehlerhafte Auslegung des Tatbestandsmerkmals "irrige Beurteilung eines Sachverhalts").
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-92666