Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern
Leitsatz
Ändert sich das Obhutsverhältnis in der Weise, dass das Kind, das in einem gemeinsamen Haushalt mehrere Berechtigter gelebt
hat, nur noch im Haushalt eines Berechtigten lebt, und entfällt damit die Gleichrangigkeit der Berechtigten, wird die Bestimmung
des gemeinsamen Berechtigten nach § 64 Abs. 2 S. 2 EStG gegenstandslos.
Ein im Rahmen eines Versöhnungsversuches begründeter neuer gemeinsamer Haushalt der Eltern lässt die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung
wieder aufleben, sofern keine neue Berechtigtenbestimmung getroffen wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2015 S. 606 Nr. 16 HAAAE-91716
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 30.04.2014 - 12 K 1044/11
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