Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2015
1. Aufl. 2015
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XX. Vorsteuervergütungsverfahren
Unternehmer, die nicht im Inland tätig sind, können Eingangsumsätze im Inland haben. Aus diesen Eingangsleistungen steht ihnen gleichwohl ein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG zu. Dieser ist jedoch nicht im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend zu machen, sondern über das Vergütungsverfahren. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben sich ebenfalls verpflichtet, eine entsprechende Erstattung für deutsche Unternehmer einzurichten.
Das Vorsteuervergütungsverfahren erfolgt ab nach dem in der Richtlinie 2008/9/EG vorgesehenen Verfahren. Danach muss jeder Mitgliedstaat eine Zentralbehörde einrichten, die das Vergütungsverfahren durchführt.
Ab dem wurde das Vorsteuervergütungsverfahren grundlegend reformiert. Es sind viele Neuerungen eingebracht worden. Die wesentlichste Änderung ist, dass der Vergütungsantrag bei der eigenen Zentralbehörde des Mitgliedstaates gestellt werden kann, in dem der antragstellende Unternehmer seinen Sitz hat. Weiterhin ist erstmals eine Verzinsung der Vergütungsbeträge vorgesehen.
Von dem Vergütungsverfahren können vier Gruppen von Unternehmern Gebrauch machen.
Bei der ersten Gruppe handelt es sich um die im Ausland...