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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 221/10

Die Beteiligten streiten, ob eine Infektion mit dem Bakterium Streptococcus pneumoniae als Arbeitsunfall und/oder eine Berufskrankheit im Sinne der Nummer 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) festzustellen ist.

Fundstelle(n):
GAAAE-91524

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 25.11.2014 - L 3 U 221/10

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