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FG München Urteil v. - 1 K 495/13 EFG 2015 S. 1210 Nr. 14

Gesetze: AStG § 6 Abs. 1 S. 1, EStG § 17 Abs. 1 S. 1

Keine Saldierung von fingierten Veräußerungsgewinnen mit fingierten Veräußerungsverlusten im Rahmen der Wegzugsbesteuerung

Leitsatz

1. Bei der nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG im Zeitpunkt eines Wegzugs aus Deutschland erfolgenden Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG finden nur solche Beteiligungen Berücksichtigung, für die sich im Wegzugszeitpunkt ein fingierter Wertzuwachs errechnet.

2. Anteile, für die sich eine fingierte Wertminderung errechnet, können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn nach Verrechnung mit den fingierten Wertzuwächsen in der Summe ein positiver Saldo verbliebe.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1210 Nr. 14
GmbH-StB 2015 S. 206 Nr. 7
IStR 2015 S. 484 Nr. 13
IWB-Kurznachricht Nr. 15/2015 S. 546
PIStB 2016 S. 69 Nr. 3
ZAAAE-91214

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FG München, Urteil v. 25.03.2015 - 1 K 495/13

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