Keine passive Rechnungsabgrenzung eines Anspruchs auf eine Verkaufsgarantie bei Nichtbestimmbarkeit des Zeitraums für den
dieser Wirkung entfalten wird
Leitsatz
1. Die mit der Filmablieferung aus einer Verkaufsgarantie entstehende Forderung ist nicht passiv abzugrenzen, wenn sich den
vertraglichen Regelungen kein bestimmter Laufzeitbezug nach der Ablieferung des Films entnehmen lässt.
2. Allein der Umstand, dass die Vermarktung des Films für mindestens 25 Jahre erfolgen soll, vermittelt der Verkaufsgarantie
nicht einen entsprechenden Laufzeitbezug, wenn sich die Verkaufsgarantie nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht als Gegenleistung
für die Einräumung der Vermarktungsrechte über 25 Jahre darstellt, sondern lediglich den Zeitraum abdeckt, bis zu dem ein
bestimmter Prozentsatz des Produktionskostenbeitrags amortisiert ist und die Amortisation zeitlich nicht absehbar ist und
auf unterschiedliche Weise erfolgen kann.