Streitwert für Insolvenzfeststellungsklage gegen widersprechenden
Insolvenzschuldner – Maßgeblichkeit der Vollstreckungsaussichten
nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
Der Streitwert für einen nach § 184 Satz 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreit zur Beseitigung des Widerspruchs des Insolvenzschuldners
gegen eine zur Tabelle angemeldete Forderung ist nach den späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung
des Insolvenzverfahrens zu bemessen.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1619 Nr. 18 AAAAE-91205
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Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 18.06.2014 - 1 K 3772/10 U
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