Aufteilungsschlüssel bei der gemischten Verwendung von Eingangsumsätzen
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nachstehende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt: 1. Sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz nach einer der besonderen Methoden des Art. 173 Abs. 2 Buchst. a, b, c oder d dieser Richtlinie
berechnet wird? 2. Sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG
des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Falle der Vorsteuerberichtigung nach den Art. 184 ff der Richtlinie
2006/112/EG anzuwenden, wenn der Pro-Rata-Satz im Sinne des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie nach einer der besonderen Methoden
des Art. 173 Abs. 2 Buchst. a, b, c oder d dieser Richtline bzw. nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a, b, c oder d der
6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - berechnet wird? 3. Sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach den Art. 184 ff der Richtlinie 2006/112/EG unter Anwendung der Rundungsregel
- 2. Frage - dergestalt durchzuführen, dass der zu berichtigende Vorsteuerbetrag zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf einen
vollen Prozentsatz auf- oder abgerundet wird?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 24 KÖSDI 2015 S. 19394 Nr. 7 UR 2015 S. 516 Nr. 13 UStB 2015 S. 184 Nr. 7 MAAAE-91201
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FG Münster, Beschluss v. 17.03.2015 - 15 K 2390/12 U
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