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Einkommensteuer | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 EStG). Welche Folgen diese Regelung für die Umsatzsteuervorauszahlungen hat, erläutert die OFD Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Kurzinfo vom .