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Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch Ausbaukosten?
Ausnahmsweise kann die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nach den sog. Grundsätzen zum einheitlichen Vertragswerk nicht nur den Kaufpreis für Grund und Boden umfassen, sondern auch die Herstellungskosten des noch zu errichtenden Gebäudes (sog. große Grunderwerbsteuer). Es kann also zu einer ganz erheblichen Erhöhung der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage kommen. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „einheitliches Vertragswerk“ fehlt, die Grundsätze beruhen vielmehr auf einer Vielzahl von Entscheidungen des BFH. In einem aktuellen Urteil vom - II R 9/14 NWB TAAAE-90685 hat er erneut hierzu Stellung genommen. Inhaltlich ging es um die Frage, ob Baukosten (im Wesentlichen für den Innenausbau), die von einem Erwerber eines Grundstücks bei einem Dritten in Auftrag gegeben worden sind, in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
In dem Kaufvertrag über ein Grundstück hatte sich eine GmbH (Veräußerin) gegenüber der Erwerberin verpflichtet ein Einfamilienhaus als Rohbau nach Maßgabe der als Anlage zum Vertrag genommenen Baubeschreibung und Pläne zu errichten. Der Kaufpreis betrug hierfür insgesamt 524.850 ...