Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 6/2015 S. 165

Energieausweis: Schonfrist beendet

Seit einem Jahr muss in kommerziellen Immobilienanzeigen der Energieverbrauch eines Gebäudes ausgewiesen werden, entweder mit einem Energiebedarfsausweis oder mit einem Energieverbrauchsausweis. Die Praxis zeigt, dass viele Verkäufer dies nicht tun. Verstöße wurden bisher auch nicht geahndet, doch das soll sich jetzt ändern. Seit Anfang Mai 2015 droht Verkäufern, Maklern oder Verwaltern, die gegen die Ausweispflicht verstoßen, ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Download-Tipp

Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis bzw. Energiepass erhalten Sie auch unter www.energieausweis-energieberater.de.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen