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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 R 112/11

Die Beteiligten streiten noch um die Einstufung der in P. zurückgelegten Beschäftigungszeiten der Klägerin in die Qualifikationsgruppen zur Bewertung dieser Zeiten bei der Rentenberechnung nach Anlage 13 zum SGB VI. Betroffen ist die Zeit vom 1.August 1979 (Beginn der ersten beruflichen Tätigkeit) bis zum 22. Juni 1988 (Ausreise aus P.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-90766

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hamburg, Urteil v. 14.04.2015 - L 3 R 112/11

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