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Polen | Änderungen bei Gesellschafterfremdfinanzierung
[i]Verschärfungen und Vergünstigungen – auch rückwirkendes Wahlrecht – Zinsen dürfen 50 % des EBIT nicht übersteigenZum sind verschiedene Änderungen bei der polnischen Körperschaftsteuer in Kraft getreten – u. a. wurden die Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung überarbeitet. Neu ist, dass der Anteil des Fremdkapitals im Verhältnis zum Eigenkapital von 3:1 auf 1:1 verringert wurde. Im Gegenzug ist nun das Eigenkapital und nicht mehr das Grundkapital maßgebend. Zudem gelten die Regelungen nicht nur für direkte, sondern auch für indirekte Beteiligte ab einem Mindestanteil von 25 %. Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit für eine alternative Regelung zu optieren. Danach errechnet sich der abzugsfähige Zinsanteil aus der Multiplikation der Steuerbilanzwerte der betrieblichen Vermögensgegenstände, einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter, mit einem Referenzzinssat...