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Können Steuerberater auf Kosten der Steuerzahler duschen?
Diese Frage kann man sich nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des NWB XAAAE-89976) stellen. Denn nach Ansicht der Richter des 11. Senats gehören die Kosten für die Modernisierung eines Badezimmers anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.
Im Streitfall war der Kläger als selbständiger Steuerberater tätig und wurde mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt. Unstreitig stellte das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar. Auf das Arbeitszimmer entfielen 8,43 % der gesamten Wohnfläche. Für den vollständigen Umbau des Badezimmers einschließlich der Versetzung und Verbreiterung der Tür, der Entfernung der Badewanne, der Versetzung von Dusche, Waschtisch, Toilette und Bidet einschließlich der hiermit einhergehenden Erneuerung von Zu- und Abwasserleitungen sowie der Stromleitungen, der Erneuerung der Fußbodenheizung und der Installation eines zusätzlichen Heizkörpers wendeten die Kläger 38.822,67 € auf. Diese Aufwendungen bezogen die ...