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BBK Nr. 10 vom

Berechnung der Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellung

Rüdiger Happe

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Für Steuern, die am Bilanzstichtag sicher entstehen werden, aber noch nicht veranlagt sind, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden. Zu den Steuerarten, die in Form einer Rückstellung zu bilanzieren sind, gehören die Körperschaft- und die Gewerbesteuer. Dies trifft auch auf den Solidaritätszuschlag zu, der eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und damit eine eigenständige Steuer ist.

[i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Körperschaftsteuer, Lexikon NWB WAAAC-42919 und Gewerbesteuer, Berechnung, Lexikon NWB BAAAC-42884 Mit den elektronischen Berechnungsprogrammen der NWB Datenbank lassen sich die Steuerrückstellungen einfach berechnen: „Unternehmenssteuern – Kapitalgesellschaften“ NWB RAAAC-47257, „Gewerbesteuer-Rechner“ NWB KAAAB-05523 und „Rückstellungen – Berechnung gem. Steuer- und Handelsrecht“ NWB AAAAE-22254

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