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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 6 K 1031/12 EFG 2015 S. 1111 Nr. 13

Gesetze: FGO § 94, ZPO § 160, ZPO § 164

Keine Protokollierung der mündlichen Urteilsbegründung

Leitsatz

1. Die kurze mündliche Urteilsbegründung im Anschluss an die Urteilsverkündung ist nicht Gegenstand der Sitzungsniederschrift.

2. Ein nachträglich gestellter, hierauf gerichteter Protokollberichtigungsantrag ist demzufolge abzulehnen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1111 Nr. 13
XAAAE-89937

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 31.03.2015 - 6 K 1031/12

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