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BFH 21.10.2014 VIII R 22/11, BBK 10/2015 S. 440

Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung bei rechtswidrigen Entnahmen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kann in einer rechtswidrigen Entnahme durch einen Nicht-Gesellschafter der GmbH liegen, wenn es sich bei dem Nicht-Gesellschafter um eine Person handelt, die einem Gesellschafter nahe steht, und wenn der Gesellschafter weiß oder duldet, dass der Nicht-Gesellschafter der GmbH rechtswidrig Gelder entnimmt.

Beispiel

A ist [i]VGA wird dem Gesellschafter zugerechnet Alleingesellschafter der A-GmbH. Geschäftsführer ist sein Sohn S, der nicht an der A-GmbH beteiligt ist. S entzieht mit Wissen des A der A-GmbH rechtswidrig Gelder, so dass es zu einer Vermögensminderung bei der A-GmbH kommt. Es handelt sich um eine vGA, die dem A als Gesellschafter zugerechnet wird. Es wird nämlich unterstellt, dass A die Gelder erlangt und sodann privat S zuwendet.

Hinweis:

Außerdem [i]Vermögensverwaltende Personengesellschaft kann GmbH-Gesellschafterin sein mach...

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