Sebastian Korts

Einführung in das Aktienrecht

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-482-65721-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Einführung in das Aktienrecht (1. Auflage)

Kapitel 6: Der Vorstand

I. Vorstand als Leitungsorgan der Gesellschaft

1. Verhältnis zu den anderen Organen

430Die drei Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Gesellschaft handelt durch die Organe Vorstand und Aufsichtsrat, die Willensbildung erfolgt durch das Organ Hauptversammlung. Auf Geschäftsbriefen der AG muss der Vorstand zwingend als solcher bezeichnet werden, § 80 AktG.

431Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes, beruft sie ab (§ 84 AktG) und überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes (§ 111 Abs. 1 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Verwaltung der AG.

432Die Hauptversammlung ist gem. § 119 Abs. 1 AktG zuständig für

  • 1. die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner,

  • 2. die Verwendung des Bilanzgewinns,

  • 3. die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern,

  • 4. die Bestellung des Abschlussprüfers,

  • 5. Satzungsänderungen,

  • 6. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung,

  • 7. die Bestellung von Prüfern,

  • 8. die Auflösung der Gesellschaft und den Abschluss von Unternehmensverträgen.

433Die Aufzählung des § 119 Abs. 1 AktG ist nicht abschließend. Weitere Zuständigkeiten der Hauptve...