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Umsatzsteuer | Zahnaufhellungen sind steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind nach dem steuerfreie Heilbehandlungen.
Dass das Bleaching kosmetischer und ästhetischer Natur war, wird auch vom BFH nicht in Abrede gestellt. Für den V. Senat ist diese Maßnahme jedoch deshalb eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung, weil sie in sachlichem Zusammenhang mit den unstreitig begünstigten vorherigen Behandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen) erfolgte und deren negative Auswirkungen, die Verdunklung der Zähne, beseitigen sollte. Überzeugend legt der BFH dar, dass alle Maßnahmen, die als Folge einer medizinisch indizierten Heilbehandlung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands getroffen werden, auch zu dieser Heilbehandlun...