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LSG Sachsen Beschluss v. - 3 AS 148/15 B ER

Gesetze: AufenthG § 16 Abs. 3; AufenthG § 16; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2; SGB II § 8 Abs. 1; SGB II § 8 Abs. 2; SGG § 86b Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB II ist es rechtlich irrelevant, wenn das Unvermögen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen auf anderen Faktoren, wie etwa der Kindererziehung, beruht.

2. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG und die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeit (vgl. § 16 Abs. 3 AufenthG) genügt den Anforderungen zur rechtlichen Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 SGB II.

Fundstelle(n):
UAAAE-89724

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LSG Sachsen, Beschluss v. 31.03.2015 - 3 AS 148/15 B ER

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