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FG Köln Urteil v. - 13 K 3354/10 EFG 2015 S. 1119 Nr. 13

Gesetze: AO § 68, AO § 65, AO § 53, AO § 66 Abs 3, KStG § 5 Abs 1 Nr. 9

Gemeinnützigkeitsrecht

Betrieb eines Hotels als Zweckbetrieb

Leitsatz

1) Ein Verein, dessen Zweck darauf gerichtet ist, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen, die Jugend- und Altenhilfe, sowie die Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen und die Erholung und Bildung von Familien zu fördern, unterhält mit dem Betrieb eines Hotels keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb.

2) Eine Körperschaft muss den Nachweis dafür erbringen, dass die Zwei-Drittel-Quote des § 66 Abs. 3 AO erreicht wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 39
DStRE 2016 S. 1369 Nr. 22
EFG 2015 S. 1119 Nr. 13
DAAAE-89439

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FG Köln, Urteil v. 19.02.2015 - 13 K 3354/10

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