Rückstellung für ausstehende Entsorgungsleistungen
Leitsatz
Eine Rückstellung wegen noch zu erbringender Verwertungs- und Entsorgungsleistungen kann bei einem zur Rücknahme verpflichteten
Unternehmen gebildet werden, wenn bereits die Nutzung der Marke des Entsorgungsunternehmens eine Lizenzgebühr auslöst und
die Entsorgungsverpflichtung begründet.
Fundstelle(n): DB 2015 S. 12 Nr. 15 EFG 2015 S. 1114 Nr. 13 KÖSDI 2015 S. 19460 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2015 S. 1298 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2015 S. 392 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2015 S. 842 TAAAE-89438
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