Gesetze:
DBA CHE Art. 15 Abs. 1 S. 1
DBA CHE Art. 15a
DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d
EStG § 1 Abs. 1 S. 1
Nichtrückkehrtage eines Schweizer Grenzgängers bei nächtlichem Bereitschafts-Dienst
Leitsatz
1. Ein Nichtrückkehrtag i. S. d. Art. 15a Abs. 2 S. 1 DBA-Schweiz liegt auch dann vor, wenn der Grenzgänger aufgrund eines
Pikett-Dienstes verpflichtet ist, nach der Beendigung seiner aktiven Arbeitszeit vor Mitternacht am Arbeitsort zu übernachten,
wenn er dabei höchstens ein bis zweimal im Jahr wegen eines Notfalls während des Bereitschaftsdienstes aktiv wird und ansonsten
schläft.
2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Nachtdienst nicht auf die Jahresarbeitszeit angerechnet und nur gering entlohnt wird.
Fundstelle(n): GAAAE-88894
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.09.2014 - 3 K 1832/14
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