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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 05-06 | Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Der BFH hat weitere Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer geklärt: 1. Bei finanzieller Abhängigkeit ist bei Ehegattendarlehen die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen. 2. Bei der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG ist kein Abzug der tatsächlichen WK möglich. 3. Ausgaben, die nach dem getätigt wurden, sind auch dann nicht als WK abzugsfähig, wenn sie mit Erträgen zusammenhängen, die bereits vor dem zugeflossen sind.

Track 05 | Ausschluss der Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen

Kinder, wie die Zeit vergeht! Die Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen gilt nun auch schon seit mehr als sechs Jahren. In 2014 gab es dann die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Wir haben ausführlich darüber berichtet. Jetzt hat der zuständige VIII. Senat des BFH nachgelegt und weitere wichtige Zweifelsfragen geklärt. Die Urteile betreffen keineswegs nur Übergangsrecht. Es sind eine Menge Punkte dabei, die dauerhaft zu beachten sind. Lassen Sie uns beginnen mit der aktuellen Entscheidung zum Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten.

In § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ist geregelt: Die Abgeltungste...

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