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Kein „Wahlrecht“ zur Überschussrechnung für an britischer bilanzierender Partnership beteiligten, im Inland ansässigen Mitunternehmer
Der im Inland ansässige atypisch stille Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die dies freiwillig tut, ist nach dem NWB MAAAE-78517 (BFHE 246 S. 404 = Kurzinfo StuB 2014 S. 860 NWB CAAAE-79741) nicht befugt, nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 als seinen Gewinn aus der Beteiligung den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen. Es ist demnach eine Gesamtbilanz der atypisch stillen Gesellschaft aus der Handelsbilanz und Steuerbilanz des Geschäftsinhabers abzuleiten, so dass auch für alle Mitunternehmer eine einheitliche Gewinnermittlung aufgrund eines Betriebsvermögensvergleichs v...