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BFH 18.11.2014 IX R 4/14, NWB 17/2015 S. 1225

Einkommensteuer | Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i. V. mit R 139 Abs. 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BStBl 2004 I S. 1187). (2) § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung anwendbar, auch wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses für laufende Ausschüttungen aus der Gesellschaft das Halbeinkünfteverfahren anwendbar gewesen wäre.

Anmerkung:

Der BFH hat für Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG gegen wiederkehrende...

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