Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus erfordert nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbstständiges Anpassen der jeweiligen Insulindosis. Zusätzlich müssen gravierende und erhebliche Einschnitte in der Lebensführung vorliegen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Teilbereiche, in denen sich therapie- und krankheitsbedingte Einschränkungen in der Lebensführung auswirken können, ist daher festzustellen, ob gravierende Auswirkungen des Diabetes mellitus in den Bereichen der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität vorliegen.
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.12.2014 - L 7 SB 36/12