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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 3095/14 EFG 2015 S. 954 Nr. 11

Gesetze: KStG § 27 Abs. 1, KStG § 27 Abs. 2, KStG § 28 Abs. 1 S. 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 181 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Keine Änderung des steuerlichen Einlagekontos aufgrund der Bindungswirkung der bestandskräftigen und verjährten gesonderten Feststellung des Vorjahres

Leitsatz

Die bestandskräftige, feststellungsverjährte gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos hat als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt, so dass der Zugang zum steuerlichen Einlagekonto im Vorjahr nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 954 Nr. 11
GmbH-StB 2015 S. 203 Nr. 7
WAAAE-87869

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.02.2015 - 6 K 3095/14

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