Keine Änderung des steuerlichen Einlagekontos aufgrund der Bindungswirkung der bestandskräftigen und verjährten gesonderten
Feststellung des Vorjahres
Leitsatz
Die bestandskräftige, feststellungsverjährte gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos hat als Grundlagenbescheid
Bindungswirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt, so dass der Zugang
zum steuerlichen Einlagekonto im Vorjahr nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 954 Nr. 11 GmbH-StB 2015 S. 203 Nr. 7 WAAAE-87869
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.02.2015 - 6 K 3095/14
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