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IWB Nr. 7 vom Seite 254

Beschwerdeverfahren vor dem US-Government Accountability Office

Effektiver Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen

Paul D. Reinsdorf

Die US-Regierung vergibt Aufträge in nicht unbeträchtlicher Höhe an Firmen weltweit. Dienstleistungen und Waren werden in Europa und insbesondere in Deutschland eingekauft. In einigen Fällen sehen sich Firmen jedoch bei der Ausschreibung oder Vergabe benachteiligt. Diese Firmen können ihre Rechte wahrnehmen, indem sie [i]Homepage des GAO unter http://www.gao.gov/index.html ein Beschwerdeverfahren bei dem Government Accountability Office (im Folgenden „GAO“) einleiten. Dieser Aufsatz informiert über die Voraussetzungen dieses Verfahrens sowie den Entscheidungsprozess nach Einreichung der Beschwerde.

I. Einleitung

[i]Rechtsschutz bei fehlerhafter Vergabe öffentlicher AufträgeDas GAO wurde vom US-Kongress mit dem Mandat betraut, die Einhaltung von gesetzlichen oder in der Ausschreibung vorgegebenen Vorgaben bei der Vergabe von öffentlichen Verträgen zu kontrollieren. Infolgedessen wurde ein Verfahren eingeführt, damit Anbieter dem GAO Unregelmäßigkeiten melden bzw. Abhilfe bei Nichtbeachtung der Vorgaben in der Ausschreibung bzw. bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben erreichen können.

[i]Das GOA ist kein Gericht – Entscheidungen sind dennoch fast immer bindendDas GAO ist kein Gericht, sondern eine vom Kongress eingesetzte Verwaltungsbehörde. Demzufolge spricht das GAO Empfehlungen aus, trifft aber keine recht...

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