Negatives Kapitalkonto, Übergang des verrechenbaren Verlustes bei Schenkung eines Kommanditanteils
Leitsatz
Bei der unentgeltlichen Teilübertragung einer Kommanditbeteiligung ist nach dem Rechtsgedanken des § 6 Abs. 3 EStG die von
§ 15 a Abs. 2 EStG geforderte Beteiligungsidentität gewahrt, so dass der verrechenbare Verlust notwendig mit dem übertragenen
Anteil auf den Beschenkten übergeht.
Die Zurechnung der verrechenbaren Verluste ist aus steuerlicher Sicht nicht disponibel.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 813 Nr. 10 ErbStB 2015 S. 164 Nr. 6 KÖSDI 2015 S. 19386 Nr. 7 StBW 2015 S. 410 Nr. 11 WAAAE-87402
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.01.2015 - 16 K 3127/12 F
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