Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters
Leitsatz
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen nach § 1 Abs. 3 EStG
kann nur für die Monatszeiträume eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 b EStG begründen, in denen der Steuerpflichtige
die für die fiktive Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erforderlichen inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG
erzielt.
Ob diese im 1. Rechtsgang mit dem BFH/NV 2013, 1554, bestätigte Auslegung des § 62 Abs. 1 Nr.
2 Buchst. b EStG eine unzulässige Diskriminierung darstellt, wenn die gesamten Einkünfte (fast) ausschließlich im Tätigkeitsstaat
erzielt worden sind, bedarf keiner Entscheidung, da der Kläger im Streitjahr 1/3 seiner Einkünfte im Ausland erwirtschaftet
hat.
Fundstelle(n): JAAAE-87399
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 08.12.2014 - 15 K 2543/13 Kg
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