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Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015
Teil 1: Darlehensforderungen und Sicherheiten
[i]Hechtner/Sielaff, Ertragsteuerliche Änderungen zu Beginn des Jahres 2015, BBK 4/2015 S. 164 NWB DAAAE-84287 Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des Teilabzugsverbots ab VZ 2015 erheblich ausgeweitet. Die Neuregelung des § 3c Abs. 2 EStG betrifft zum einen GmbH-Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 25 %, die in ihrem Betriebsvermögen Darlehensforderungen gegenüber ihrer GmbH bilanziert oder sich für die GmbH verbürgt haben. Die sich hieraus ergebenden Folgen werden im vorliegenden Beitrag dargestellt. Zum anderen ergeben sich aus der Neuregelung erhebliche Konsequenzen für Besitzunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn die Pacht zu niedrig ist; die Einzelheiten hierzu werden im Teil 2 in der nächsten BBK-Ausgabe erläutert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Änderung des § 3c Abs. 2 EStG
1. Bisheriger Anwendungsbereich des Teilabzugsverbots
[i]Satz 1 unverändert gültigDas einkommensteuerliche Teilabzugsverbot des unverändert gebliebenen § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG betrifft insbesondere Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit betrieblichen Dividenden oder Erlösen aus der Veräußerung von wesentlichen GmbH-Beteiligungen im Sinne von § 17 EStG stehen. Diese Einnahmen werden nach dem Teile...