LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 9 R 1721/14
Gesetze: SGB 6 § 43
Leitsatz
Leitsatz:
Der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung i.S.v. § 43 Abs. 2 SGB VI kann auch aus Gründen erfüllt werden, die nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Versicherten beruhen, wie der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei einem Absinken des zeitlichen Leistungsvermögens auf unter sechs Stunden täglich. Er tritt dann nicht nochmals durch weiteres Absinken des Leistungsvermögens auf unter drei Stunden täglich ein (im Anschluss an 5/4a RJ 41/87 -). 2. Das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der Arbeitsmarktrente ist durch den Gesetzgeber hinreichend legitimiert.
Fundstelle(n): XAAAE-87137
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.08.2014 - L 9 R 1721/14
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