Fortbestehen der personellen Verflechtung bei Beherrschungsidentität trotz Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern
Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens bei Fortfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. In den Fällen der sog. Beherrschungsidentität ist eine personelle Verflechtung auch für den Fall anzunehmen, dass an beiden
Unternehmen ausschließlich dieselben Personen beteiligt sind, wenngleich in unterschiedlicher Höhe am Betriebsunternehmen,
jedoch zu gleichen Teilen am Besitzunternehmen.
2. Trotz des Bestehens von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern kann die personelle Verflechtung fortbestehen,
wenn der gemeinsame Zweck ungeachtet im Einzelfall bestehender Differenzen noch über mehrere Jahre weiterverfolgt wird.
3. Entfallen die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, so liegt bezüglich des Besitzunternehmens grundsätzlich eine Betriebsaufgabe
vor. Die zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Wirtschaftsgüter werden mit dem Wegfall der Voraussetzungen
notwendiges Privatvermögen mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2015 S. 204 Nr. 7 StBW 2015 S. 366 Nr. 10 WAAAE-86858
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.09.2014 - 6 K 1008/08
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