Übergangsfrist und Nachweiserfordernisse nach "Meilicke II"
Leitsatz
Ungeachtet der Frage, wann eine nach den Vorgaben des EuGH bei Einführung des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO zu wahrende angemessene
Übergangsfrist beginnt und wie diese zu bemessen ist, kommt eine Anrechnung belgischer Körperschaftsteuer im Zusammenhang
mit Gewinnausschüttungen einer belgischen Kapitalgesellschaft wegen unzureichendem Nachweis der tatsächlichen Vorbelastung
nicht in Betracht, wenn die Steuer "anhand der prozentualen Belastung mit belgischer Körperschaftsteuer vom jeweiligen Jahresabschluss
zuzüglich der belgischen Körperschaftsteuer des entsprechenden Jahres berechnet" worden ist und zudem Steuerbelastungen ausgewiesen
werden, die nicht mit dem nominellen Körperschaftsteuersatz übereinstimmen. Auch steht einer Anrechnung entgegen, wenn die
vorgelegten Unterlagen keine einer inländischen Kapitalgliederung entsprechenden Informationen enthalten.
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