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StuB 6/2015 S. 240

Anspruch auf Abgeltung des bezahlten Jahresurlaubs ist vererblich

Im Streitfall hatte die Witwe eines Arbeitnehmers, der krankheitsbedingt bis zu seinem Tod 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt hatte, von dem Arbeitgeber ihres Ehemanns eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub verlangt. Das Unternehmen hatte die Forderung zurückgewiesen und Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung geäußert. Der EuGH hat auf Vorlage des mit der Streitsache befassten Landesarbeitsgericht entschieden, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Weiterhin sei die Abgeltung nicht davon abhängig, ob der Betroffene im Vorfel...

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