Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 37 SF 34/14 EK AL

Gesetze: GVG (i.d.F. des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - GRüGV) § 198

Leitsatz

Leitsatz:

Ist über die Entschädigungsklage zu einem Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem das streitgegenständliche Ausgangsverfahren noch anhängig ist, kommt die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs nur in Betracht, wenn die Unangemessenheit der Verfahrensdauer und das Vorliegen eines Nachteils feststehen. Dafür müssen sowohl eine unangemessene - unumkehrbare - Verzögerung des Ausgangsverfahrens als auch bereits endgültig eingetretene Nachteile feststellbar sein (Anschluss an -, juris, Rn. 28 ff.).

Die angemessene Dauer des Ausgangsverfahrens richtet sich nach dem Einzelfall. Bezugspunkt ist dabei das Gesamtverfahren jedenfalls soweit es in die Haftungsverantwortung des in Anspruch genommenen Rechtsträgers fällt. Etwaige Verzögerungen im erstinstanzlichen Verfahren sind im Berufungsverfahren noch auszugleichen.

Fundstelle(n):
YAAAE-86036

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.07.2014 - L 37 SF 34/14 EK AL

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen