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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1519/13

Gesetze: AO § 171 Abs. 4 S. 1, AO § 182 Abs. 3

Richtigstellungsbescheid gegenüber dem Rechtsnachfolger einer bereits verstorbenen Person nach einer Außenprüfung

Leitsatz

1. Wird nach einer Außenprüfung in einem einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid als Inhaltsadressat eine Person benannt, die bei Erlass des Bescheides bereits verstorben war, und wird dieser Mangel durch Richtigstellungsbescheid gegenüber dem Rechtsnachfolger klargestellt, so liegt erst im Richtigstellungsbescheid ein aufgrund der Außenprüfung erlassener Bescheid i.S.d. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO vor.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsnachfolger bereits mit einem anderen Anteil Feststellungsbeteiligter des teilweise unwirksamen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids war.

Fundstelle(n):
NAAAE-85837

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.12.2014 - 3 K 1519/13

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