Teilweise unentgeltlicher Anteilserwerb
bei Kapitalerhöhung: Unterschiedliche Behandlung von bisherigen
Gesellschaftern und fremden Dritten
Leitsatz
1. Ein teilweiser unentgeltlicher
Anteilserwerb liegt auch vor, wenn bei der Kapitalerhöhung fremde
Dritte, die Anteile erwerben, eine mehr als 10 mal so hohe Gegenleistung
als Anteilserwerber, die Angehörige der bisherigen beiden Gesellschafter sind,
zu erbringen hatten.
2. Zahlen einige Gesellschafter
beim Anteilserwerb das Aufgeld nicht, so werden sie durch die Zahlungen
des Aufgelds der anderen Anteilserwerber bereichert, da die Steigerung
des Eigenkapitals auch ihnen zugute kommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2015 S. 204 Nr. 7 DAAAE-85836
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.12.2014 - 3 K 943/13
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